Neubau - Nachhaltigkeit statt Gewinnmaximierung

Die Forderungen der öffentlichen Hand an nachhaltiges Bauen in der Privatwirtschaft müssen zwingend einhergehen mit der Erfüllung dessen durch die öffentliche Hand als Bauherr selbst. Dazu bedarf es einer Standardisierung im Neubau von Gebäuden der öffentlichen Hand (Bauherr) gemäß der Anforderung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB).

Klimaneutrale Neubauten, die als solche bezeichnet werden, sollten prinzipiell nur nach den Vorgaben der DGNB errichtet und dabei Baustoffe wiederverwendet werden. Die Anbindung an regenerative Energiequellen und die Einspeisung in das Gesamtstromnetz ist für alle Neubauten zu ermöglichen. Die KlimaUnion Hessen plädiert für eine vergünstigte Steuer für die Einspeisung ein.

Gleichzeitig bedarf es – in der Öffentlichen Hand wie im Privatsektor – ein Bonus-/Malus-System, welches Anreize für nachhaltige Baukonzepte schafft. So könnten beispielsweise Braugrundstücke von Kommunen nicht nach an den Höchstbietenden, sondern an den Bieter mit dem nachhaltigsten Baukonzept vergeben werden. Im Rahmen von nachhaltigen Baukonzepten sollten auch soziale Kriterien mitberücksichtigt werden, um die Wohnungsnot im Land abzufedern. Die Kommunen müssen vom Land und Bund für die daraus entstandenen Einnahmeausfällen entschädigt werden.

Dekarbonisierungspfade für den Bestandbau definieren

In Hessen sind laut DENA 122.000 Nichtwohngebäude im Bestand. Unternehmen als Gebäudeeigentümer sind in diesem Zusammenhang ein großer Hebel, um in der Sanierung von Bestandsgebäuden Effizienzpotenziale zu heben.

Mit dem Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) stehen der Immobilienbranche transparente und wissenschaftlich fundierte Dekarbonisierungspfade zur Verfügung, die an den Pariser Klimazielen ausgerichtet sind. Für die Gebäude in öffentlicher Hand in Hessen ist ein verpflichtender CRREM Pfad zu entwickeln, zusammen mit Sanktionen für Nichteinhaltung.

Die KlimaUnion Hessen setzt sich dafür ein, dass das Bundesland Hessen ein Konzept für strategische Reserven von Baustoffen und Materialen erarbeitet. Ziel muss es sein, dass bei Lieferengpässen reagiert werden kann. Zum Beispiel darf es nicht sein, dass bei einem Heizungsausfall im Winter und Nichtverfügbarkeit von Wärmepumpen eine Öl- oder Gasheizung mit einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren eingebaut werden muss.

Kosten der Grunderwerbssteuer senken

Durch die Herabsenkung der Grunderwerbsteuer von 6 auf 5 Prozent (analog zu BW und RLP) oder gar 4,5 Prozent (In Bayern 3,5 Prozent) könnten die Baunebenkosten reduziert werden, gerade vor dem Hintergrund gestiegener Rohstoffpreise sowie der höheren energetischen Anforderungen (U-Werte). Die zuletzt ins Stocken geratene Bautätigkeit würde einen neuen Impuls erhalten, um dringend benötigte Wohnungen zu bauen. Eine dadurch gesteigerte Bautätigkeit würde die Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer im Endeffekt sogar steigern.

Davon würden nicht nur Eigenheimbewohner profitieren, sondern auch Mietwohnungen würden sich dadurch vergünstigen. Familien, die sich durch weiteren Nachwuchs vergrößern möchten, sowie werdende Familien und Familien in SPE, hätten es durch diese Steuersenkung leichter, eine größere Wohnung zu erhalten oder sich bei einer sich bietenden Gelegenheit eine geeignete Wohnung zu sichern. Daher ist es wichtig, dass die Reduzierung für alle Wohnungen gilt und nicht nur für die erstmalig erworbene Wohnung, denn ein Großteil der Wohnungen wird weiterhin vermietet.

Herr Frau
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